Ob Flurförderzeuge, Regalanlagen, Krananlagen oder kraftbetätigte Tore – als Betreiber tragen Sie die Verantwortung für die regelmäßige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel.
Die gesetzliche Grundlage liefert die DGUV Vorschrift – z. B. DGUV V3, 308-001 oder 209-093.
Wir von LHL GbR führen Ihre DGUV-Prüfung fachgerecht und termingerecht durch – inklusive Prüfprotokoll, klarer Dokumentation und vor allem: direkter Reparatur, falls etwas nicht passt.
z. B. nach DGUV Vorschrift 68, inklusive Funktionsprüfung & Sichtkontrolle
nach DIN EN 15635 / DGUV 108-007
nach DGUV 208-016 – auch mobile Steighilfen
nach ASR A1.7 – inklusive Sicherheitsabschaltung
nach DGUV Vorschrift 52 & 54
Ja. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig nach den geltenden DGUV-Vorschriften prüfen zu lassen – zum Beispiel nach DGUV V3, 308-001 oder 209-093. Die Prüfpflicht ist Teil der Betreiberverantwortung und dient dem Schutz von Mitarbeitenden und Betriebssicherheit.
In der Regel einmal jährlich. Je nach Art des Geräts, Einsatzhäufigkeit und Betriebsbedingungen kann auch ein kürzerer Intervall erforderlich sein. Wir beraten Sie dazu individuell.
Fehlende oder nicht dokumentierte Prüfungen können bei einem Unfall straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl für das Unternehmen als auch für die verantwortliche Person. Außerdem können Versicherungen im Schadensfall die Leistung verweigern.
Das hängt von der Art & Anzahl der zu prüfenden Objekte ab – wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Nur sogenannte befähigte Personen mit Sachkunde nach TRBS 1203 – wie unser qualifiziertes Team bei LHL GbR.
Sie möchten Ihre DGUV-Prüfungen stressfrei und rechtssicher erledigt wissen?
Dann melden Sie sich gerne – wir beraten Sie persönlich und erstellen ein unverbindliches Angebot.